Was ist ein Liquiditätsstatus?
Der Liquiditätsstatus ist eine Gegenüberstellung von Finanzmitteln und fälligen Verbindlichkeiten zum Stichtag sowie innerhalb der folgenden drei Wochen. Er dient dem Nachweis oder der Widerlegung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 InsO und ist das zentrale Instrument für Geschäftsführer zur Prüfung der Insolvenzantragspflicht.
Was ist der Unterschied zwischen Liquiditätsstatus und Liquiditätsbilanz?
Der BGH verwendet Liquiditätsstatus als Oberbegriff für die gesamte Methode (Stichtagsliquidität plus Dreiwochenvergleich). Umgangssprachlich meint Liquiditätsbilanz oft nur den Dreiwochenvergleich: Aktiva I und II gegen Passiva I und II. Beide Begriffe dienen dem Nachweis der Zahlungsunfähigkeit.
Wie berechnet man den Deckungsgrad im Liquiditätsstatus?
Der Deckungsgrad ergibt sich aus Finanzmittel geteilt durch fällige Verbindlichkeiten, multipliziert mit 100. Liegt er bei 100 % oder darüber, ist Zahlungsunfähigkeit grundsätzlich ausgeschlossen. Zwischen 91 und 99 % sollten Sie engmaschig beobachten. Bei 90 % oder darunter kann Zahlungsunfähigkeit vorliegen.
Was ist die 10 Prozent Regel beim Liquiditätsstatus?
Kann der Schuldner mindestens 90 % seiner fälligen Verbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen bedienen, liegt regelmäßig noch Zahlungsfähigkeit vor. Unter 90 % (Liquiditätslücke ≥ 10 %) liegt regelmäßig Zahlungsunfähigkeit vor, es sei denn, die Lücke ist höchstwahrscheinlich nur vorübergehend.
Was ist vorübergehende Zahlungsstockung?
Vorübergehende Zahlungsstockung liegt vor, wenn eine Liquiditätslücke unter 10 % der fälligen Verbindlichkeiten höchstwahrscheinlich innerhalb von drei Wochen behoben werden kann – etwa durch einen gesicherten Krediteingang oder einen Großauftrag. Dann liegt noch keine Zahlungsunfähigkeit vor. Entscheidend ist, dass die Überbrückung realistisch und verbindlich ist, nicht nur Hoffnung.
Was gehört in Aktiva II und Passiva II beim Liquiditätsstatus?
Aktiva II umfasst erwartete Zahlungseingänge innerhalb von drei Wochen: Umsatzeingänge, Erstattungen, verbindlich zugesagte Kredite. Passiva II umfasst alle in diesem Zeitraum fällig werdenden Verbindlichkeiten: Kreditoren, Löhne, Steuern, Miete, Darlehen und Investitionszusagen. Der BGH verlangt die Einbeziehung der Passiva II (BGH IX ZR 41/23).
Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung?
Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, fällige Zahlungspflichten zu erfüllen – geprüft wird das mit dem Liquiditätsstatus. Überschuldung (§ 19 InsO) bedeutet, dass das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und keine positive Fortführungsprognose besteht. Beide lösen die Insolvenzantragspflicht aus, mit unterschiedlichen Fristen.
Wann muss ich als GmbH Geschäftsführer Insolvenzantrag stellen?
Bei Zahlungsunfähigkeit unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Wochen ab Eintritt der Insolvenzreife (§ 15a Abs. 1 InsO). Bei Überschuldung innerhalb von 6 Wochen. Die Frist beginnt ab objektiver Erkennbarkeit der Krise, nicht erst mit Ihrer subjektiven Kenntnis.
Was passiert bei Insolvenzverschleppung?
Insolvenzverschleppung kann strafrechtliche Verantwortung nach § 283 StGB, zivilrechtliche Haftung gegenüber der Gesellschaft (§ 64 GmbHG) und Gläubigern (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO) sowie Erstattungspflichten für masseschmälernde Zahlungen nach sich ziehen.
Haftet der Geschäftsführer persönlich bei fehlendem Liquiditätsstatus?
Ja, ein fehlender oder veralteter Liquiditätsstatus kann Ihre persönliche Haftung begründen: als Organhaftung gegenüber der Gesellschaft (§ 64 GmbHG), als Schadensersatz gegenüber Gläubigern bei verspätetem Insolvenzantrag sowie strafrechtlich bei Insolvenzverschleppung (§ 283 StGB). Dokumentation des Liquiditätsstatus ist daher zentraler Bestandteil der Geschäftsführer-Sorgfalt.
Wie oft muss ein Liquiditätsstatus erstellt werden?
Gesetzlich gibt es keine feste Turnuspflicht, aber in einer Krise sollten Geschäftsführer den Liquiditätsstatus mindestens monatlich und bei wesentlichen Veränderungen sofort aktualisieren. Nur ein aktueller, dokumentierter Status belegt Ihre Sorgfaltspflicht und schützt vor Vorwürfen der Insolvenzverschleppung.
Reicht ein Excel Sheet als Liquiditätsstatus?
Ein Excel Sheet kann als Liquiditätsstatus ausreichen, wenn es vollständig, stichtagsbezogen, nachvollziehbar und aktuell ist. In der Praxis fehlen oft Positionen, Stichtagsbezug oder monatliche Aktualisierung – dann ist es im Ernstfall kein belastbarer Nachweis der Geschäftsführer-Sorgfalt.